Wir wachsen weiter und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Hauswirtschaftskräfte / Alltagshelfer (m/w/d) in Teilzeit oder als Minijob.
Mehr Infos unter der Rubrik Jobs
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Profitieren Sie von unserer Erfahrung und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen – passgenau auf Ihre Bedürfnisse oder die der zu betreuenden Person. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
Der gesetzlich festgelegte Anspruch ist im § 38 SGB V geregelt.
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht, wenn Sie Ihre täglichen Hausarbeiten aufgrund schwerer Krankheit, nach einer Krankenhausbehandlung, bei Schwangerschaftsbeschwerden oder unmittelbar nach der Entbindung nicht mehr alleine bestreiten können.
Wir unterstützen Sie gerne und sind Ihnen bei den Formalitäten behilflich.
anfrage@diekuemmerer.info