Ab sofort können wir unsere Leistungen im Bereich „Betreuung- und Entlastungsangebot“ über die Pflegekasse nach §45a Abs. 1 SGB XI abrechnen.

Es ist soweit, wir haben die Zulassung der Pflegekasse erhalten. Nehmen Sie Kontakt auf und wir erstellen Ihnen ein Individuelles Angebot, extra auf Sie bzw. auf die zu Betreuende Person abgestimmt.

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