Anspruch auf Haushaltshilfe
Der gesetzlich festgelegte Anspruch ist im § 38 SGB V geregelt.
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht, wenn Sie Ihre täglichen Hausarbeiten aufgrund schwerer Krankheit, nach einer Krankenhausbehandlung, bei Schwangerschaftsbeschwerden oder unmittelbar nach der Entbindung nicht mehr alleine bestreiten können.
Nach §38 SGB V haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn:
✔ Diese im Haushalt ausfallen
✔ Keine andere Person im Haushalt helfen kann
✔ Ein Kind unter 12 Jahren (oder mit Behinderung) im Haushalt lebt
✔ Nach medizinischer Einschätzung Bedarf besteht
Was übernimmt die Krankenkasse?
✔ Kosten für eine professionelle Haushaltshilfe
✔ In der Regel bis zu 4 Wochen (verlängerbar)
✔ Zuzahlung: 10% pro Tag (mind. 5€, max. 10€)
✔ Antrag + ärztliches Attest nötig
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!

