Haushaltshilfe nach einer Operation

Anspruch auf Haushaltshilfe

Der gesetzlich festgelegte Anspruch ist im § 38 SGB V geregelt.

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht, wenn Sie Ihre täglichen Hausarbeiten aufgrund schwerer Krankheit, nach einer Krankenhausbehandlung, bei Schwangerschaftsbeschwerden oder unmittelbar nach der Entbindung nicht mehr alleine bestreiten können.

Wir unterstützen Sie gerne und sind Ihnen bei den Formalitäten behilflich.

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