Haushaltshilfe nach einem Unfall

Anspruch auf Haushaltshilfe

Der gesetzlich festgelegte Anspruch ist im § 38 SGB V geregelt.

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht, wenn Sie nach einem Unfall aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung benötigen. 

Beispiele dafür sind:

  • Knochenbrüche
  • Kopfverletzungen
  • innere Verletzungen
  • Arbeitsunfall (Übernahme der Kosten über die Berufsgenossenschaft)

Bei einer Unterstützung nach einem Unfall haben Sie mit einem Kind (bis zum 12. Lebensjahr) Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die Sie bis zu 26 Wochen unterstützen darf. Ohne ein Kind im Haus sind es bis zu 28 Tage. Die Kosten werden von der Krankenkasse zu 90 % übernommen.

Wir unterstützen Sie gerne und sind Ihnen bei den Formalitäten behilflich.

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