Unsere Betreuungs-und Entlastungsangebote rechnen wir nach §45a Abs. 1 SGB XI mit den Pflegekassen ab.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen – passgenau auf Ihre Bedürfnisse oder die der zu betreuenden Person. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

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